Hallo Stephan,
ja und nein. Für die reguläre 10te Klasse (dieses Jahr erstmalig vorhanden) des wiedereingeführten G9 liegst du damit natürlich richtig, für diese Schülerinnen und Schüler beginnt die Qualifikationsphase erst in der 12ten Jgst., so dass der Satz auch erst im Zeugnis der 11ten steht. Das geht so aus §39 (9) und (10) GSO hervor. Im Zeugnis der 10ten Klasse steht der Nachweis des mittleren Schulabschlusses, im Zeugnis der 11ten Klasse dann die Berechtigung zum Eintritt in die Qualifikationsphase:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do.../BayGSO-39
Nun kommt das Aber (siehe auch Orginalpost):
Es gibt leider einige Gymnasien, in denen einer oder beide der folgenden Sonderfälle laufen:
1) Das "Pilotprojekt" Mittelstufe Plus
Neben den regulären 10ten Klassen des G9 gibt es parallel einige Klassen der Mittelstufe Plus aus dem G8, die wegen der verlängerten Mittelstufe nun ebenfalls in der 10ten Jahrgangsstufe sind. Diese Schüler rücken im kommenden Jahr in die gymnasiale Oberstufe (G8 ) vor. Bei diesen Schülern muss im Zeugnis also der alte Satz (s.u.) stehen. Als ich das letzte Mal geschaut habe, also als ich diesen Thread eröffnet habe stand dort im NM noch das "Mittelstufe Plus" zu viel. Richtig wäre:
"Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat er/sie erhalten.
Der Schüler/Die Schülerin ist damit zum Eintritt in die Qualifikationsphase...usw."
Sollten Schüler des aktuellen Mittelstufe Plus Jahrgangs das Jahresziel nicht erreichen, müssen sie wahrscheinlich (d.h. sofern der Staat nicht noch irgendein Sammelbecken einrichtet) zwangsweise ins G9 wechseln. Das muss aber nicht explizit im Zeugnis stehen, da steht mWn. ganz regulär "Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jgst. hat er/sie nicht erhalten."
2) Die Einführungsklassen
Auch diese Schülerinnen und Schüler sind aktuell in der 10ten Klasse, werden noch basierend auf dem Lehrplan des G8 unterrichtet und rücken bei Bestehen in die Oberstufe des G8 vor.
D.h. an einigen aber nicht allen Gymnasien gibt es einen Oberstufenjahrgang 2024/26, wenn ich mich nicht vertue wird 2026 nur von Schülern der Einführungsklasse und Mittelstufe Plus Abitur (ggf. auch Schüler die die Integrierte Lernzeitverkürzung mitmachen, da kenne ich mich nicht aus ob die dann vom G9 ins G8 wechseln) geschrieben. 2025 startet dann der erste Oberstufenjahrgang mit den Schülerinnen und Schülern die aktuell die 10te Klasse im G9 besuchen.
Ich hoffe ich konnte das alles verständlich aufschlüsseln. Wer Fehler findet, darf mich gern korrigieren.
Viele Grüße
Jörg
ja und nein. Für die reguläre 10te Klasse (dieses Jahr erstmalig vorhanden) des wiedereingeführten G9 liegst du damit natürlich richtig, für diese Schülerinnen und Schüler beginnt die Qualifikationsphase erst in der 12ten Jgst., so dass der Satz auch erst im Zeugnis der 11ten steht. Das geht so aus §39 (9) und (10) GSO hervor. Im Zeugnis der 10ten Klasse steht der Nachweis des mittleren Schulabschlusses, im Zeugnis der 11ten Klasse dann die Berechtigung zum Eintritt in die Qualifikationsphase:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do.../BayGSO-39
Nun kommt das Aber (siehe auch Orginalpost):
Es gibt leider einige Gymnasien, in denen einer oder beide der folgenden Sonderfälle laufen:
1) Das "Pilotprojekt" Mittelstufe Plus
Neben den regulären 10ten Klassen des G9 gibt es parallel einige Klassen der Mittelstufe Plus aus dem G8, die wegen der verlängerten Mittelstufe nun ebenfalls in der 10ten Jahrgangsstufe sind. Diese Schüler rücken im kommenden Jahr in die gymnasiale Oberstufe (G8 ) vor. Bei diesen Schülern muss im Zeugnis also der alte Satz (s.u.) stehen. Als ich das letzte Mal geschaut habe, also als ich diesen Thread eröffnet habe stand dort im NM noch das "Mittelstufe Plus" zu viel. Richtig wäre:
"Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat er/sie erhalten.
Der Schüler/Die Schülerin ist damit zum Eintritt in die Qualifikationsphase...usw."
Sollten Schüler des aktuellen Mittelstufe Plus Jahrgangs das Jahresziel nicht erreichen, müssen sie wahrscheinlich (d.h. sofern der Staat nicht noch irgendein Sammelbecken einrichtet) zwangsweise ins G9 wechseln. Das muss aber nicht explizit im Zeugnis stehen, da steht mWn. ganz regulär "Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jgst. hat er/sie nicht erhalten."
2) Die Einführungsklassen
Auch diese Schülerinnen und Schüler sind aktuell in der 10ten Klasse, werden noch basierend auf dem Lehrplan des G8 unterrichtet und rücken bei Bestehen in die Oberstufe des G8 vor.
D.h. an einigen aber nicht allen Gymnasien gibt es einen Oberstufenjahrgang 2024/26, wenn ich mich nicht vertue wird 2026 nur von Schülern der Einführungsklasse und Mittelstufe Plus Abitur (ggf. auch Schüler die die Integrierte Lernzeitverkürzung mitmachen, da kenne ich mich nicht aus ob die dann vom G9 ins G8 wechseln) geschrieben. 2025 startet dann der erste Oberstufenjahrgang mit den Schülerinnen und Schülern die aktuell die 10te Klasse im G9 besuchen.
Ich hoffe ich konnte das alles verständlich aufschlüsseln. Wer Fehler findet, darf mich gern korrigieren.
Viele Grüße
Jörg