06.11.2021, 20:59
Hallo Stephan,
ich denke am ehesten geht das aus dem "Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien" hervor. Mein letzter Stand ist da das KmBek vom 17. Mai 2018 welches ich angehängt habe.
Die aktuell 10te ist tatsächlich die letzte ihrer Art, aber wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel. Gymnasien die an der Modus-21-Maßnahme "Mittelstufe Plus" teilnehmen haben im kommenden Schuljahr 22/23 noch eine 10te Jahrgangsstufe die nach G8 Lehrplan unterrichtet wird. 24/25 gibt es dann also an diesen Schulen auch ein zweigleisiges Abitur.
Zu deiner ersten Frage/Feststellung sage ich mal "Ja" und zitiere aus dem angehängten Schreiben (Punkt 3):
Fächer, die nicht zur Stundentafel der Schule gehören, müssen in den Zeugnisvordruck nicht aufgenommen werden. Umgekehrt müssen Fächer, die zur Stundentafel der Schule gehören, in
den Vordrucken aber nicht aufgeführt sind, in das Zeugnis aufgenommen werden. Für Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums wird statt des Faches Sozialkunde das
Fach Politik und Gesellschaft aufgenommen.
Von einer Verrechnung weiß ich bislang auch nichts und kann es weder aus dem Schreiben (unter Punkt 10 ist die Mischnote ausschließlich "Geschichte + Sozialkunde" aufgeführt, von PuG ist an dieser Stelle nicht die Rede) noch aus der Stundentafel entnehmen. Ich würde allerdings meine Hand dafür nicht ins Feuer legen .
Punkt 4 könnte noch für den Notenmanager bei SuS die an der individuellen Lernzeitverkürzung teilnehmen relevant sein:
In das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 bzw. 10 ist für Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums unter „Bemerkungen“ gegebenenfalls einzufügen: „Die Schülerin/ der
Schüler hat an den Förder- und Begleitmodulen im Rahmen der Lernzeitverkürzung teilgenommen.“
Ich hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen, lasse mich aber gerne belehren sollte es jemand besser wissen als ich.
Viele Grüße
Jörg
ich denke am ehesten geht das aus dem "Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien" hervor. Mein letzter Stand ist da das KmBek vom 17. Mai 2018 welches ich angehängt habe.
Die aktuell 10te ist tatsächlich die letzte ihrer Art, aber wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel. Gymnasien die an der Modus-21-Maßnahme "Mittelstufe Plus" teilnehmen haben im kommenden Schuljahr 22/23 noch eine 10te Jahrgangsstufe die nach G8 Lehrplan unterrichtet wird. 24/25 gibt es dann also an diesen Schulen auch ein zweigleisiges Abitur.
Zu deiner ersten Frage/Feststellung sage ich mal "Ja" und zitiere aus dem angehängten Schreiben (Punkt 3):
Fächer, die nicht zur Stundentafel der Schule gehören, müssen in den Zeugnisvordruck nicht aufgenommen werden. Umgekehrt müssen Fächer, die zur Stundentafel der Schule gehören, in
den Vordrucken aber nicht aufgeführt sind, in das Zeugnis aufgenommen werden. Für Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums wird statt des Faches Sozialkunde das
Fach Politik und Gesellschaft aufgenommen.
Von einer Verrechnung weiß ich bislang auch nichts und kann es weder aus dem Schreiben (unter Punkt 10 ist die Mischnote ausschließlich "Geschichte + Sozialkunde" aufgeführt, von PuG ist an dieser Stelle nicht die Rede) noch aus der Stundentafel entnehmen. Ich würde allerdings meine Hand dafür nicht ins Feuer legen .
Punkt 4 könnte noch für den Notenmanager bei SuS die an der individuellen Lernzeitverkürzung teilnehmen relevant sein:
In das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 bzw. 10 ist für Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums unter „Bemerkungen“ gegebenenfalls einzufügen: „Die Schülerin/ der
Schüler hat an den Förder- und Begleitmodulen im Rahmen der Lernzeitverkürzung teilgenommen.“
Ich hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen, lasse mich aber gerne belehren sollte es jemand besser wissen als ich.
Viele Grüße
Jörg