23.07.2021, 08:53
Hallo Christian,
vergleiche RSO § 29 (2). Ist der Schüler "rechtzeitig" zurückgetreten, so dass ihr ihm guten Gewissens ein Jahreszeugnis ausstellen könnt und er damit die Jahrgangsstufe bestanden hat, bekommt ein normales Zeugnis (meiner Meinung nach auch mit allem drum und dran, Jahrgangsstufe bestanden ist Jahrgangsstufe bestanden).
Hat er die Jahrgangsstufe nicht bestanden oder reichen die Noten nicht aus, um ein Jahreszeugnis auszustellen, dann bekommt er eine Bescheinigung (entsprechender Haken im Dialog).
Gruß
Stephan
vergleiche RSO § 29 (2). Ist der Schüler "rechtzeitig" zurückgetreten, so dass ihr ihm guten Gewissens ein Jahreszeugnis ausstellen könnt und er damit die Jahrgangsstufe bestanden hat, bekommt ein normales Zeugnis (meiner Meinung nach auch mit allem drum und dran, Jahrgangsstufe bestanden ist Jahrgangsstufe bestanden).
Hat er die Jahrgangsstufe nicht bestanden oder reichen die Noten nicht aus, um ein Jahreszeugnis auszustellen, dann bekommt er eine Bescheinigung (entsprechender Haken im Dialog).
Gruß
Stephan
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