06.07.2021, 08:42
Hallo.
Im Elternbrief für das Vorrücken auf Probe kann man ja im NM nichts ändern. Hier fehlt der Zusatz der Änderung Art.53 (6) BayEUG. Wird dies noch ergänzt/aktualisiert?
Grüße
Stephan
Im Elternbrief für das Vorrücken auf Probe kann man ja im NM nichts ändern. Hier fehlt der Zusatz der Änderung Art.53 (6) BayEUG. Wird dies noch ergänzt/aktualisiert?
Grüße
Stephan