08.03.2021, 14:57
Hallo Christian,
wenn ich die Infos richtig verstanden habe, dann wird die Q11/1 Note ja aus den gesamten Noten des ganzen Jahres wie üblich berechnet. Für Q11/2 gibt es dann folgende Alternativen.
1. Zeugnis 11/1 und 11/2 sind gleich –gleiche Ermittlung aus dem gesamten Schuljahr
2. Die Halbjahresleistungen werden aus dem reinen Durchschnitt der in Jahrgangsstufe 11 im gesamten Schuljahr im jeweiligen Fach erzielten Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweiseermittelt.
Zwischen 1 . und 2. gilt die günstiger Prüfung für den Schüler.
3.Die Schülerinnen und Schüler haben in jedem Fach zudem die Möglichkeit, über Stoffgebiete, die nicht bereits Gegenstand der Schulaufgabe bzw. des großen Leistungsnachweises im jeweiligen Fach waren, an einer in aller Regel schriftlichen Ersatzprüfung gemäß § 27 GSO teilzunehmen. Das Anforderungsniveau entspricht dem Niveau zweier kleiner Leistungserhebungen. Das Ergebnis der Ersatzprüfung ersetzt die Halbjahresleistung für 11/2, d.h. wenn ein Schüler sich für die Ersatzprüfung angemeldet hat, dann zählt nur diese Note für die Gesamtleistung dieses Faches für 11/2.Bei dem W-Seminar gilt dies analog, wobei die Ersatzprüfung sich über die Stoffgebiete erstreckt, die nicht Gegenstand der kleinen Leistungsnachweise waren.
Damit ist für mich klar. Eine Überspielung der Q11/1 Noten zum jetzigen Zeitpunkt in die ASV kann noch nicht erfolgen.
Die Notenberechnung in Q11/2 sowie der Noteneintrag muss wohl "händisch" erfolgen, wenn die Alternative 2 oder 3 zutrifft.
Viele Grüße
Walter
wenn ich die Infos richtig verstanden habe, dann wird die Q11/1 Note ja aus den gesamten Noten des ganzen Jahres wie üblich berechnet. Für Q11/2 gibt es dann folgende Alternativen.
1. Zeugnis 11/1 und 11/2 sind gleich –gleiche Ermittlung aus dem gesamten Schuljahr
2. Die Halbjahresleistungen werden aus dem reinen Durchschnitt der in Jahrgangsstufe 11 im gesamten Schuljahr im jeweiligen Fach erzielten Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweiseermittelt.
Zwischen 1 . und 2. gilt die günstiger Prüfung für den Schüler.
3.Die Schülerinnen und Schüler haben in jedem Fach zudem die Möglichkeit, über Stoffgebiete, die nicht bereits Gegenstand der Schulaufgabe bzw. des großen Leistungsnachweises im jeweiligen Fach waren, an einer in aller Regel schriftlichen Ersatzprüfung gemäß § 27 GSO teilzunehmen. Das Anforderungsniveau entspricht dem Niveau zweier kleiner Leistungserhebungen. Das Ergebnis der Ersatzprüfung ersetzt die Halbjahresleistung für 11/2, d.h. wenn ein Schüler sich für die Ersatzprüfung angemeldet hat, dann zählt nur diese Note für die Gesamtleistung dieses Faches für 11/2.Bei dem W-Seminar gilt dies analog, wobei die Ersatzprüfung sich über die Stoffgebiete erstreckt, die nicht Gegenstand der kleinen Leistungsnachweise waren.
Damit ist für mich klar. Eine Überspielung der Q11/1 Noten zum jetzigen Zeitpunkt in die ASV kann noch nicht erfolgen.
Die Notenberechnung in Q11/2 sowie der Noteneintrag muss wohl "händisch" erfolgen, wenn die Alternative 2 oder 3 zutrifft.
Viele Grüße
Walter