07.07.2020, 07:11
Hallo Christian,
dann mache ich für das Gymnasium das "freiwillig" wieder raus, für die RS lasse ich es drin. Die KMS für die RS waren in dieser Sache eigentlich ziemlich deutlich. Da steht zwar nicht drin, dass alle Schüler vorrücken "müssen". Allerdings wird da ausführlich argumentiert, dass es kaum Gründe geben könnte, ein Vorrücken auf Probe gemäß Art. 53 Abs. 6 S. 2 BayEUG abzulehnen.
Ich empfehle allen RS, die tatsächlich eine Pflichtwiederholung aussprechen wollen, den Griff zu Lineal und Kugelschreiber und das Wort "freiwillig" dann durchzustreichen.
Gruß
Stephan
dann mache ich für das Gymnasium das "freiwillig" wieder raus, für die RS lasse ich es drin. Die KMS für die RS waren in dieser Sache eigentlich ziemlich deutlich. Da steht zwar nicht drin, dass alle Schüler vorrücken "müssen". Allerdings wird da ausführlich argumentiert, dass es kaum Gründe geben könnte, ein Vorrücken auf Probe gemäß Art. 53 Abs. 6 S. 2 BayEUG abzulehnen.
Ich empfehle allen RS, die tatsächlich eine Pflichtwiederholung aussprechen wollen, den Griff zu Lineal und Kugelschreiber und das Wort "freiwillig" dann durchzustreichen.
Gruß
Stephan
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