04.07.2020, 09:41
Hallo Christian,
es gab mehrere KMS, leider aber unterschiedlich für Gymnasium (13.05.2020 - V.2 – BO 5200.0 – 6b.36925) und Realschule. In beiden Schreiben stand allerdings, dass ein Vorrücken auf Probe gemäß Art 53 Abs. 6 BayEUG (dort ist dann die Probezeit immer bis zum Halbjahr) generell zu prüfen sei und im Allgemeinen kaum abgelehnt werden könne.
Nachdem ich noch zusätzliche Informationen erhalten habe, wird es nach diesem Wochenende noch einmal eine Änderung am "Bericht Vorrücken" geben (sollte zwar schon letzte Woche kommen, aber da gab es noch einmal schulartspezifische Änderungen).
Allerdings wird das dann die finale Version sein. Sollten einzelne Schulen noch andere Informationen an die Eltern rauschicken wollen (am Gymnasium z. B. die Sache mit den Ersatzprüfungen), dann müssten diese ein eigenes Schreiben entwerfen.
Gruß
Stephan
es gab mehrere KMS, leider aber unterschiedlich für Gymnasium (13.05.2020 - V.2 – BO 5200.0 – 6b.36925) und Realschule. In beiden Schreiben stand allerdings, dass ein Vorrücken auf Probe gemäß Art 53 Abs. 6 BayEUG (dort ist dann die Probezeit immer bis zum Halbjahr) generell zu prüfen sei und im Allgemeinen kaum abgelehnt werden könne.
Nachdem ich noch zusätzliche Informationen erhalten habe, wird es nach diesem Wochenende noch einmal eine Änderung am "Bericht Vorrücken" geben (sollte zwar schon letzte Woche kommen, aber da gab es noch einmal schulartspezifische Änderungen).
Allerdings wird das dann die finale Version sein. Sollten einzelne Schulen noch andere Informationen an die Eltern rauschicken wollen (am Gymnasium z. B. die Sache mit den Ersatzprüfungen), dann müssten diese ein eigenes Schreiben entwerfen.
Gruß
Stephan
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