22.06.2020, 13:16
Um deine wertvolle Zeit zu sparen, paste ich hier nochmals unseren - bereits an anderer Stelle geposteten - Formulierungsvorschlag und bitte um Aufnahme in das Formular:
e) Die Lehrerkonferenz hat gemäß Art. 53 (6) Satz 2 BayEUG beschlossen, Ihrem Sohn/ Ihrer Tochter das Vorrücken auf Probe zu gewähren. Dies setzt Ihr Einverständnis voraus. Die Probezeit dauert bis zum Termin des Zwischenzeugnisses. Im Falle des Nicht-Bestehens der Probezeit gilt der Rücktritt NICHT als Wiederholungsjahr.
e) Die Lehrerkonferenz hat gemäß Art. 53 (6) Satz 2 BayEUG beschlossen, Ihrem Sohn/ Ihrer Tochter das Vorrücken auf Probe zu gewähren. Dies setzt Ihr Einverständnis voraus. Die Probezeit dauert bis zum Termin des Zwischenzeugnisses. Im Falle des Nicht-Bestehens der Probezeit gilt der Rücktritt NICHT als Wiederholungsjahr.