19.05.2020, 12:02
Hallo Siegfried,
nein. Erhält ein Schüler die Erlaubnis zum Vorrücken, dann wird generell kein Artikel als Begründung mit angegeben.
Gruß
Stephan
nein. Erhält ein Schüler die Erlaubnis zum Vorrücken, dann wird generell kein Artikel als Begründung mit angegeben.
Gruß
Stephan
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