12.11.2004, 14:51
Hallo zusammen,
habe eine Ordnungsmaßnahme erstellt und als Kurzbegründung "fehlende Hausaufgabe und Fremdbeschäftigung" geschrieben.
Bei der Ansicht im Schülerbogen fiel mir dann auf, dass die Kurzbegründung viel zulange ist und nach dem "und" abgeschnitten wird.
1. Wie lange darf die Kurzbegründung sein?
2. Falls ich doch eine so lange Begründung brauche, gibt es dann eine Möglichkeit diese auch korrekt im Schülerbogen anzeigen zu lassen?
MfG
akahl
habe eine Ordnungsmaßnahme erstellt und als Kurzbegründung "fehlende Hausaufgabe und Fremdbeschäftigung" geschrieben.
Bei der Ansicht im Schülerbogen fiel mir dann auf, dass die Kurzbegründung viel zulange ist und nach dem "und" abgeschnitten wird.
1. Wie lange darf die Kurzbegründung sein?
2. Falls ich doch eine so lange Begründung brauche, gibt es dann eine Möglichkeit diese auch korrekt im Schülerbogen anzeigen zu lassen?
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akahl
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Keep cool!
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