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Ansicht Schülerbogen - Druckversion

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Ansicht Schülerbogen - akahl - 08.11.2004

Hallo,

wäre es möglich, dass nur der jeweilige Klassenleiter (und evtl. Schulleiter) Schreibrechte im Schülerbogen bekommt?
Mir fiel heute auf, dass ich theoretisch auch in einer anderen Klasse, in der ich nicht Klassenleiter bin, z.B. die Fehltage eingeben und ändern kann.
Dies kann evtl. bei einigen technisch nicht so versierten Kollegen zu Problemen führen, in der Art, dass sie z.B. die Fehltage ändern, ohne dass sie es merken.

MfG
akahl


- NM-Himself - 08.11.2004

ich hab gerade noch mal nachgeprüft: ein kollege könnte zwar die gesamtsumme der fehltage abändern (das ist ein fehler, ich werde ihn gleich korrigieren), aber in die felder für die einzelnen monate kann nur der klassenleiter reinklicken.

bitte prüfen sie das noch mal nach (bitte auch andere kollegen, die dies lesen) und geben mir noch einmal bescheid.

gruß
nmhimself


- akahl - 08.11.2004

Hallo,

habe es gerade probiert. Ist wie du sagtest. Man kann als "Fremder" zur Zeit nur die Gesamtfehltage ändern, diese werden aber nach neuem Login wieder richtig angezeigt.
In den anderen Feldern kann man als "Fremder" nichts ändern.

MfG
akahl


- NM-Himself - 08.11.2004

jepp, und der kleine bug ist schon ausgebessert. ein update mit noch ein paar anderen änderungen kommt vermutlich im laufe der woche. naja, vielleicht auch erst nach dem nächsten wochenende (muss noch reichlich korrigieren :cry:

gruß
nmhimself


Länge der Ordnungsmaßnahme - akahl - 12.11.2004

Hallo zusammen,

habe eine Ordnungsmaßnahme erstellt und als Kurzbegründung "fehlende Hausaufgabe und Fremdbeschäftigung" geschrieben.
Bei der Ansicht im Schülerbogen fiel mir dann auf, dass die Kurzbegründung viel zulange ist und nach dem "und" abgeschnitten wird.

1. Wie lange darf die Kurzbegründung sein?
2. Falls ich doch eine so lange Begründung brauche, gibt es dann eine Möglichkeit diese auch korrekt im Schülerbogen anzeigen zu lassen?

MfG
akahl


- NM-Himself - 14.11.2004

letztendlich ist es wie im handschriftlichen notenbogen auch: es steht halt nur ein begrenzter raum zur verfügung. deshalb

zu 1.
knapp 4 cm. wieviele buchstaben man auf 4 cm kriegt hängt vom text ab. l, i, t sind halt schmaler als m, o, w, ...

aber ich kann ja (wenn ich mal wieder zeit habe :? in den verweis-dialog eine warnung einbauen, falls die kurzbegründung zu lang ist.

zu 2.
nein. dann muss man halt die _kurz_-begründung abkürzen, z.b. "fehl. HA u. fremdbesch." oder so ähnlich.

gruß
nmhimself