09.02.2018, 22:14
Das mit dem Anzeigen des Schnittes funktioniert prima.
Wir schreiben die Bemerkung nur ins Zeugnis, wenn sich dadurch die Note verbessert hat. Sonst hat der Schüler ja auch keinen Vorteil erhalten. Der Schnitt steht doch nicht im Zeugnis. Die Bemerkung, dass die Rechtschreibleistungen nicht bewertet wurden ist ja immernoch drin.
Viele Grüße
Steffen
Wir schreiben die Bemerkung nur ins Zeugnis, wenn sich dadurch die Note verbessert hat. Sonst hat der Schüler ja auch keinen Vorteil erhalten. Der Schnitt steht doch nicht im Zeugnis. Die Bemerkung, dass die Rechtschreibleistungen nicht bewertet wurden ist ja immernoch drin.
Viele Grüße
Steffen