08.02.2018, 18:50
Eine Schülerin bei uns bekommt in Fremdsprachen die 1:1- Berechnung, also Notenschutz ist von den Eltern beantragt und wird angewendet.
Nun wirkt sich das aber "negativ" auf die Notenberechnung aus, weil sie bei "normaler Berechnung" 2,17 und bei "Leg-Berechnung" 2,33 Schnitt hat.
Der NMan wendet die normale Notenberechnung an. Passt.
Bekommt die Schülerin nun den Vermerk im Zeugnis "In Fremdspachen werden mündliche Leistungen stärker gewichtet" (oder so ähnlich?) oder muss der Satz in den Zeugnisbemerkungen wegfallen???
Falls der Vermerk wegfällt: Fragen bei euch die eltern nach, ob denn der beantragte Notenschutz an der Schule nicht berücksichtigt wurde?
LG
Stephan
Nun wirkt sich das aber "negativ" auf die Notenberechnung aus, weil sie bei "normaler Berechnung" 2,17 und bei "Leg-Berechnung" 2,33 Schnitt hat.
Der NMan wendet die normale Notenberechnung an. Passt.
Bekommt die Schülerin nun den Vermerk im Zeugnis "In Fremdspachen werden mündliche Leistungen stärker gewichtet" (oder so ähnlich?) oder muss der Satz in den Zeugnisbemerkungen wegfallen???
Falls der Vermerk wegfällt: Fragen bei euch die eltern nach, ob denn der beantragte Notenschutz an der Schule nicht berücksichtigt wurde?
LG
Stephan
Der Letzte macht das Netz aus!
Billy
Billy