01.02.2018, 16:39
Hallo Klaus,
ich gebe mein Bestes, auch in Schulrechtsfragen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Wie ich oben Martin schon geschrieben hatte:
Der Fächerkanon ist der RSO zu entnehmen (da tauchen Erziehungswissenschaft, Textverarbeitung, ... nicht mehr auf). Und wie gesagt: meines Wissens!
Aber genau aus diesem Grund gibt es eben den frei definierbaren Fächerspiegel: so kann jede Schule das machen, was sie für richtig hält oder gerne hätte. Ob das rechtlich in Ordnung ist oder nicht muss im Zweifelsfall mit einer höheren Instanz abgeklärt werden.
Gruß
Stephan
ich gebe mein Bestes, auch in Schulrechtsfragen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Wie ich oben Martin schon geschrieben hatte:
Zitat:meines Wissens gilt für RS und Gymnasium, dass der gesamte Pflichtfach-Kanon in jeder Jahrgangsstufe im Zeugnis stehen MUSS. Was die RS betrifft ist wohl auch die Reihenfolge der Fächer durch das Zeugnismuster vorgegeben. Für Gymnasien gibt es wohl die Möglichkeit, die Reihenfolge der Fremdsprachen im Zeugnis abzuändern.
Der Fächerkanon ist der RSO zu entnehmen (da tauchen Erziehungswissenschaft, Textverarbeitung, ... nicht mehr auf). Und wie gesagt: meines Wissens!
Aber genau aus diesem Grund gibt es eben den frei definierbaren Fächerspiegel: so kann jede Schule das machen, was sie für richtig hält oder gerne hätte. Ob das rechtlich in Ordnung ist oder nicht muss im Zweifelsfall mit einer höheren Instanz abgeklärt werden.
Gruß
Stephan
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