19.12.2017, 08:52
Hallo Stephan,
das stimmt schon, aber da der Schüler schon zweimal am Gymnasium wiederholt hat, greift ja Art 55 (Höchstausbildungsdauer) und in den Gefährdungsmitteilungen kann man ja nichts von Hand anklicken.
Herzliche Grüße
Christina
das stimmt schon, aber da der Schüler schon zweimal am Gymnasium wiederholt hat, greift ja Art 55 (Höchstausbildungsdauer) und in den Gefährdungsmitteilungen kann man ja nichts von Hand anklicken.
Herzliche Grüße
Christina