01.12.2017, 15:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.12.2017, 15:58 von NM-Himself.)
Hallo Tac,
hast du das Attest gesehen? Da steht tatsächlich Gewichtung 1 für Schulaufgaben? Das ist nach den neuen Regelungen so nicht mehr vorgesehen, da würde ich mal mit dem Schulpsychologen Rücksprache halten.
So, wie es der Notenmanager macht, ist es schon auch gemeint. Die gesonderte Notenberechnung ist ein Nachteilsausgleich für den Schüler. Es macht keinen Sinn, dass durch einen Nachteilsausgleich der Schüler eine schlechtere Note bekommen würde als wenn der Nachteilsausgleich nicht in Anspruch genommen wird.
Du kannst in den Systemeinstellungen die Option "Bei Legasthenie immer die bessere Noten nehmen" zwar abschalten, aber damit macht ihr euch angreifbar. Sollte der Schüler nach "Legasthenieberechnung" am Ende des Schuljahres eine 4 bekommen, mit der "Normalberechnung" aber eine 3, kann könnte er die Zeugnisnote (4) anfechten (und würde sicher Recht bekommen).
Und bezüglich "irreführend": ich glaube, dass man das schon sehr einfach und schnell den Eltern klar machen kann. Da gab es bei uns noch nie Probleme. Wenn ihnen sagt, dass automatisch immer das Beste für ihr Kind rauskommt ...
Gruß
Stephan
hast du das Attest gesehen? Da steht tatsächlich Gewichtung 1 für Schulaufgaben? Das ist nach den neuen Regelungen so nicht mehr vorgesehen, da würde ich mal mit dem Schulpsychologen Rücksprache halten.
So, wie es der Notenmanager macht, ist es schon auch gemeint. Die gesonderte Notenberechnung ist ein Nachteilsausgleich für den Schüler. Es macht keinen Sinn, dass durch einen Nachteilsausgleich der Schüler eine schlechtere Note bekommen würde als wenn der Nachteilsausgleich nicht in Anspruch genommen wird.
Du kannst in den Systemeinstellungen die Option "Bei Legasthenie immer die bessere Noten nehmen" zwar abschalten, aber damit macht ihr euch angreifbar. Sollte der Schüler nach "Legasthenieberechnung" am Ende des Schuljahres eine 4 bekommen, mit der "Normalberechnung" aber eine 3, kann könnte er die Zeugnisnote (4) anfechten (und würde sicher Recht bekommen).
Und bezüglich "irreführend": ich glaube, dass man das schon sehr einfach und schnell den Eltern klar machen kann. Da gab es bei uns noch nie Probleme. Wenn ihnen sagt, dass automatisch immer das Beste für ihr Kind rauskommt ...
Gruß
Stephan
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