01.12.2017, 12:57
Hallo Tac
ich glaube, hier muss differenziert werden. Ein Attest zieht ja schon längst keine Automatismen bezüglich der Bewertung von Arbeiten nach sich. In dem Test kann drin stehen, das ein Schüler Zeitzuschlag bekommt oder Rechtschreibleistungen nicht/zurückhaltend bewertet werden. Ob zusätzlich (!) auch eine besondere Berechnung zu gelten hat wird gesondert aufgeführt.
Das heißt die abweichende Bewertung der Teilleistungen (wie eben z. B. die Rechtschreibung) ist das eine und kann - natürlich - nicht nachträglich geändert werden (und wird im Zeugnis so auch aufgeführt). Ob bei der Berechnung eine abweichende Formel verwendet wurde ist aber separat zu betrachten und kann (und muss) in der Tat nachträglich immer auf das aktuelle Notenbild angewendet werden.
Gruß
Stephan
ich glaube, hier muss differenziert werden. Ein Attest zieht ja schon längst keine Automatismen bezüglich der Bewertung von Arbeiten nach sich. In dem Test kann drin stehen, das ein Schüler Zeitzuschlag bekommt oder Rechtschreibleistungen nicht/zurückhaltend bewertet werden. Ob zusätzlich (!) auch eine besondere Berechnung zu gelten hat wird gesondert aufgeführt.
Das heißt die abweichende Bewertung der Teilleistungen (wie eben z. B. die Rechtschreibung) ist das eine und kann - natürlich - nicht nachträglich geändert werden (und wird im Zeugnis so auch aufgeführt). Ob bei der Berechnung eine abweichende Formel verwendet wurde ist aber separat zu betrachten und kann (und muss) in der Tat nachträglich immer auf das aktuelle Notenbild angewendet werden.
Gruß
Stephan
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