23.07.2017, 12:22
Hallo,
ich denke schon, dass das so passt. Hab jetzt zwar keine genaue Stelle in der RSO gefunden aber:
Gruß
Stephan
ich denke schon, dass das so passt. Hab jetzt zwar keine genaue Stelle in der RSO gefunden aber:
- ASV macht es meines Wissens genauso
- Der NM macht es schon seit Jahres so und es gab noch keine Beschwerden
- Ein Schüler, der weniger als 2 Monate vor der schriftlichen AP die Schule verlässt erhält ein Jahreszeugnis mit JFN und dem Vermerkt "... Abschlussprüfung ohne Erfolg ...", und zwar unabhängig davon, welche Noten er hat (§ 39 (5) RSO). Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass ein Schüler mit 3 5ern in Vorrückungsfächern eine "bessere" Bemerkung bekommt. Wenn er zu einer anderen Schule wechselt muss die neue Schule ja Wissen, was Sache ist.
Gruß
Stephan
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