14.07.2017, 21:52
Lieber Stephan,
wir haben noch einmal bei unserer Schulpsychologin wegen "schriftlich : mündlich 1,5 : 1" nachgefragt. Es ist so, wie ich mir das von Anfang an gedacht hatte. Die Schulaufgaben sollen einfach die Gewichtung 1,5 anstelle von 2 bekommen. Bei allen anderen Leistungsnachweisen soll die Gewichtung gelten, die die Lehrkraft eingestellt hat. Der BaySchO ist damit auch genüge getan. Durch die Herabsetzung der Gewichtung der Schulaufgaben von 2 auf 1,5 wird automatisch das Gewicht der echten mündlichen Noten erhöht. Jeder Lehrkraft ist es natürlich auch freigestellt, zusätzlich weitere echte mündliche Noten zu bilden.
In diesem Schuljahr werden wir deshalb die Noten von Hand ausrechnen und die Zeugnisnote per pädagogischer Note abändern, falls das notwendig ist. Trotzdem hoffe ich, dass es im neuen Schuljahr auch im NM möglich sein wird, bei jeder einzelnen Schulaufgabe die Gewichtung abzuändern. Das ist vor allem auch deshalb wichtig, da ein Notenschutz erst ab Antragstellung und nicht rückwirkend gelten kann. Es könnte also sein, dass nach der 1. Schulaufgabe ein Antrag gestellt wird, der dann auch bewilligt wird. Dann hätte die 1. Schulaufgabe die Gewichtung 2 und alle weiteren z. B. die Gewichtung 1,5 je nach Gutachten.
Vielen Dank noch einmal für deine Mühen!
Viele Grüße
Harald
wir haben noch einmal bei unserer Schulpsychologin wegen "schriftlich : mündlich 1,5 : 1" nachgefragt. Es ist so, wie ich mir das von Anfang an gedacht hatte. Die Schulaufgaben sollen einfach die Gewichtung 1,5 anstelle von 2 bekommen. Bei allen anderen Leistungsnachweisen soll die Gewichtung gelten, die die Lehrkraft eingestellt hat. Der BaySchO ist damit auch genüge getan. Durch die Herabsetzung der Gewichtung der Schulaufgaben von 2 auf 1,5 wird automatisch das Gewicht der echten mündlichen Noten erhöht. Jeder Lehrkraft ist es natürlich auch freigestellt, zusätzlich weitere echte mündliche Noten zu bilden.
In diesem Schuljahr werden wir deshalb die Noten von Hand ausrechnen und die Zeugnisnote per pädagogischer Note abändern, falls das notwendig ist. Trotzdem hoffe ich, dass es im neuen Schuljahr auch im NM möglich sein wird, bei jeder einzelnen Schulaufgabe die Gewichtung abzuändern. Das ist vor allem auch deshalb wichtig, da ein Notenschutz erst ab Antragstellung und nicht rückwirkend gelten kann. Es könnte also sein, dass nach der 1. Schulaufgabe ein Antrag gestellt wird, der dann auch bewilligt wird. Dann hätte die 1. Schulaufgabe die Gewichtung 2 und alle weiteren z. B. die Gewichtung 1,5 je nach Gutachten.
Vielen Dank noch einmal für deine Mühen!
Viele Grüße
Harald