11.07.2017, 05:41
Lieber Stephan,
wir sind an der Realschule. Ich verstehe das so, dass die Schulaufgaben im 1. Halbjahr ganz normal die Gewichtung 2 haben und im 2. Halbjahr dann die Gewichtung 1,5. Der NM müsste überprüfen, ob eine Schulaufgabe nach dem ... geschrieben wurde und dann bei der Berechnung die Gewichtung 1,5 anstelle von 2 nehmen. Ob das schulrechtlich so in Ordnung ist, kann ich natürlich auch nicht sagen.
Beispiel: Schulaufgaben 1. Halbjahr: 3, 3; 2. Halbjahr: 4,5; Stegreifaufgaben: 3, 3, 3, 4; mündliche Noten: 2, 2
Berechnung: (2x3 + 2x3 + 1,5x4 +1,5x5 + 3 + 3 + 3 + 4 + 2 + 2) / (2 + 2 + 1,5 + 1,5 + 6)
Viele Grüße
Harald
wir sind an der Realschule. Ich verstehe das so, dass die Schulaufgaben im 1. Halbjahr ganz normal die Gewichtung 2 haben und im 2. Halbjahr dann die Gewichtung 1,5. Der NM müsste überprüfen, ob eine Schulaufgabe nach dem ... geschrieben wurde und dann bei der Berechnung die Gewichtung 1,5 anstelle von 2 nehmen. Ob das schulrechtlich so in Ordnung ist, kann ich natürlich auch nicht sagen.
Beispiel: Schulaufgaben 1. Halbjahr: 3, 3; 2. Halbjahr: 4,5; Stegreifaufgaben: 3, 3, 3, 4; mündliche Noten: 2, 2
Berechnung: (2x3 + 2x3 + 1,5x4 +1,5x5 + 3 + 3 + 3 + 4 + 2 + 2) / (2 + 2 + 1,5 + 1,5 + 6)
Viele Grüße
Harald