21.06.2017, 17:59
Hallo Stephan,
vielen Dank für deine Mühe und die ausführliche Antwort. Ich verstehe jetzt, wo die Probleme liegen.
Die richtige Bemerkung fürs Zeugnis der Realschule steht - wie ich mittlerweile herausgefunden habe - übrigens in § 31 RSO und lautet: "Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Mittelschulabschlusses ein."
Viele Grüße
Sebastian
vielen Dank für deine Mühe und die ausführliche Antwort. Ich verstehe jetzt, wo die Probleme liegen.
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Die richtige Bemerkung fürs Zeugnis der Realschule steht - wie ich mittlerweile herausgefunden habe - übrigens in § 31 RSO und lautet: "Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Mittelschulabschlusses ein."
Viele Grüße
Sebastian