20.06.2017, 20:03
Hallo Stephan,
in dem Schreiben das ich bekommen habe (vom MB?), heißt es hierzu:
Ich verstehe nicht, wo da das Problem liegt.
Von welchen möglichen Grenzfällen sprichst du? Ist das nicht eindeutig?
Grüße
Sebastian
in dem Schreiben das ich bekommen habe (vom MB?), heißt es hierzu:
Zitat:Mittelschulordnung
§ 19 Erfolgreicher Abschluss
(1) 1Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule ist erreicht, wenn in der Jahrgangsstufe 9 die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5. 2Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, so trägt die Schule auf Antrag in das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittlere-Reife-Klasse folgenden Vermerk ein: „Dieses Zeugnis schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule ein.“
[...]
§ 20 Erwerb einer entsprechenden Schulbildung
1Eine dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule entsprechende Schulbildung hat erworben, wer
1. in öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasien, Realschulen oder Wirtschaftsschulen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder im Zeugnis über die entsprechende Feststellungsprüfung Noten erzielt hat, mit denen man auch die Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule mit Erfolg besucht hätte, [...]
Bitte beachten:
Bei der Berechnung des Gesamtnotendurchschnitts sind Vorrückungsfächer zu berücksichtigen, d. h. alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme von Sport und Informationstechnologie (Musik gilt im Gegensatz zur RSO ebenfalls als Vorrückungsfach!).
Ich verstehe nicht, wo da das Problem liegt.
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Grüße
Sebastian