12.05.2016, 10:02
Hallo Stephan,
uns verwirrt deine Antwort:"Vielleicht noch einmal ein paar Stolpersteine:
In unserer ASV wurde bei zusammenwohnenden Erziehungsberechtigten beim zweiten " wie Erziehungberechtigter" angekreuzt und zusätzlich "im Schriftverteiler", was deiner Antwort widerspricht.
Und das funtkioniert bei den allermeisten. Bei ein paar anderen gibt es Problem, die ich aber noch nicht zuordnen kann.
Gruß
Christian Walter
uns verwirrt deine Antwort:"Vielleicht noch einmal ein paar Stolpersteine:
- Momentan muss noch der Hauptansprechpartner immer die erste Anschrift sein.
- Wohnen die Erziehungsberechtigten zusammen muss beim zweiten "wie 'Erziehungsberechtige/r'" ausgewählt sein, weiter Haken dürfen hier dann aber nicht gesetzt werden (vor allem nicht "im Schriftverkehrverteiler").
In unserer ASV wurde bei zusammenwohnenden Erziehungsberechtigten beim zweiten " wie Erziehungberechtigter" angekreuzt und zusätzlich "im Schriftverteiler", was deiner Antwort widerspricht.
Und das funtkioniert bei den allermeisten. Bei ein paar anderen gibt es Problem, die ich aber noch nicht zuordnen kann.
Gruß
Christian Walter