23.06.2015, 13:24
Hallo Stephan!
Im Prinzip gebe ich dir Recht, da es keine rechtliche Grundlage bzw. Vorschrift im Gegensatz zur Legasthenie gibt. Es liegt daran, dass unser zuständiger Schulpsychologe in nahezu allen Attesten eine Empfehlung für LRS´ler gibt, auf eine Gewichtung von bis zu 1:1 zu achten. Nun haben wir schulintern vereinbart bei LRS-Schülern mit dem Faktor 1,5 zu gewichten. Die Gewichtung 1:1 macht nun ja wirklich keinen Sinn, da man sonst LRS mit Legasthenie gleich setzt. Da wir, wie es aussieht, eine der wenigen Schulen sind, die eine 1,5 Gewichtung anstreben, wird dir dieses Problem auch nicht bekannt sein und über den Notenmanager wahrscheinlich auch nicht zu lösen sein. Also heisst das für uns, entweder die 1,5-Schiene über die pädagogische Note zu fahren oder wieder auf die herkömmliche 2:1 Regelung zu setzen, entgegen der Empfehlung des Psychologen.
Siehst du das auch so?
Gruß Roland
Im Prinzip gebe ich dir Recht, da es keine rechtliche Grundlage bzw. Vorschrift im Gegensatz zur Legasthenie gibt. Es liegt daran, dass unser zuständiger Schulpsychologe in nahezu allen Attesten eine Empfehlung für LRS´ler gibt, auf eine Gewichtung von bis zu 1:1 zu achten. Nun haben wir schulintern vereinbart bei LRS-Schülern mit dem Faktor 1,5 zu gewichten. Die Gewichtung 1:1 macht nun ja wirklich keinen Sinn, da man sonst LRS mit Legasthenie gleich setzt. Da wir, wie es aussieht, eine der wenigen Schulen sind, die eine 1,5 Gewichtung anstreben, wird dir dieses Problem auch nicht bekannt sein und über den Notenmanager wahrscheinlich auch nicht zu lösen sein. Also heisst das für uns, entweder die 1,5-Schiene über die pädagogische Note zu fahren oder wieder auf die herkömmliche 2:1 Regelung zu setzen, entgegen der Empfehlung des Psychologen.
Siehst du das auch so?
Gruß Roland