08.06.2015, 13:30
Hallo Stephan,
wir haben das Problem, dass einer Schülerin der Wahlpflichtfächergruppe 1 mit Note 5 in Mathe und Physik, die Möglichkeit der mündlichen Prüfung nach § 69 (1) angeboten wird.
Wie können wir das bereinigen?
Danke für die Hilfe,
Petra
wir haben das Problem, dass einer Schülerin der Wahlpflichtfächergruppe 1 mit Note 5 in Mathe und Physik, die Möglichkeit der mündlichen Prüfung nach § 69 (1) angeboten wird.
Wie können wir das bereinigen?
Danke für die Hilfe,
Petra