18.02.2014, 21:21
Hallo ubv,
Note 0 kann man meines Wissens nicht eingeben, nur 1 bis 6. Laut RSO soll ohne ausreichenden Erfolg besuchter Wahlunterricht nicht erwähnt werden.
"§ 64
Zwischen- und Jahreszeugnisse(Erl. 1)
(1) 1Über die in den Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern erzielten Leistungen werden am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Woche im Februar Zwischenzeugnisse und am letzten Unterrichtstag des Schuljahres Jahreszeugnisse nach den vom Staatsministerium herausgegebenen Mustern ausgegeben.(Erl. 2, 3) 2Die Teilnahme am Wahlunterricht wird durch eine den erzielten Fortschritt kennzeichnende Bemerkung bestätigt; ohne ausreichenden Erfolg besuchter Wahlunterricht wird nicht erwähnt."
Damit entfällt meines Erachtens die Bemerkung "hat teilgenommen".
Gruß
Lope
Note 0 kann man meines Wissens nicht eingeben, nur 1 bis 6. Laut RSO soll ohne ausreichenden Erfolg besuchter Wahlunterricht nicht erwähnt werden.
"§ 64
Zwischen- und Jahreszeugnisse(Erl. 1)
(1) 1Über die in den Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern erzielten Leistungen werden am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Woche im Februar Zwischenzeugnisse und am letzten Unterrichtstag des Schuljahres Jahreszeugnisse nach den vom Staatsministerium herausgegebenen Mustern ausgegeben.(Erl. 2, 3) 2Die Teilnahme am Wahlunterricht wird durch eine den erzielten Fortschritt kennzeichnende Bemerkung bestätigt; ohne ausreichenden Erfolg besuchter Wahlunterricht wird nicht erwähnt."
Damit entfällt meines Erachtens die Bemerkung "hat teilgenommen".
Gruß
Lope