Notenbogen: Wahlfachbeurteilung falsch - Druckversion +- Forum Notenmanager (https://forum.notenmanager.net) +-- Forum: Schulversion (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=22) +--- Forum: Berichte SV (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=14) +--- Thema: Notenbogen: Wahlfachbeurteilung falsch (/showthread.php?tid=4972) |
Notenbogen: Wahlfachbeurteilung falsch - ubv - 18.02.2014 Hallo! Ich habe zwei Probleme: Folgende Situation: Ein Schüler hat die beiden Wahlfächer A und B belegt. Unter "Schülerdaten einsehen" ist für Wahlfach A die Note "0" eingetragen und für Wahlfach B die Note "1" jeweils korrekt eingetragen. Problem 1: In den "Notenbogen" schreibt der Notenmanager nun im Kasten für die "Wahlfächer": "Am Wahlunterricht A hat er mit Erfolg teilgenommen." "Am Wahlunterricht B hat er mit sehr gutem Erfolg teilgenommen." In Zeile 1 sollte der Satz wegen der Note 0 aber doch lauten: "Am Wahlunterricht A hat er teilgenommen." Problem 2: Im Zwischenzeugnis schreibt er korrekt, aber missverständlich: "Der Schüler hat am Wahlunterricht Bogenschießen und Technik mit sehr gutem Erfolg teilgenommen." Hier kann der Satz so verstanden werden, dass der Schüler beide Wahlfächer mit 1, also sehr gutem Erfolg, abgeschlossen hat. Wir haben das dann "handschriftlich" korrigiert. Allerdings können wir Problem 1 nicht "handschriftlich" korrigieren. Vielen Dank schon einmal für eure / deine Hilfe! Gruß ubv RE: Notenbogen: Wahlfachbeurteilung falsch - Georgy - 18.02.2014 Hallo ubv! Vielleicht hilft das für Problem Nr. 1: Im NMAdmin-Tool kannst Du unter Einstellungen -> Wahlfachnotenstufen die Bermerkungen festlegen... Viele Grüße Georgy RE: Notenbogen: Wahlfachbeurteilung falsch - lope - 18.02.2014 Hallo ubv, Note 0 kann man meines Wissens nicht eingeben, nur 1 bis 6. Laut RSO soll ohne ausreichenden Erfolg besuchter Wahlunterricht nicht erwähnt werden. "§ 64 Zwischen- und Jahreszeugnisse(Erl. 1) (1) 1Über die in den Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern erzielten Leistungen werden am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Woche im Februar Zwischenzeugnisse und am letzten Unterrichtstag des Schuljahres Jahreszeugnisse nach den vom Staatsministerium herausgegebenen Mustern ausgegeben.(Erl. 2, 3) 2Die Teilnahme am Wahlunterricht wird durch eine den erzielten Fortschritt kennzeichnende Bemerkung bestätigt; ohne ausreichenden Erfolg besuchter Wahlunterricht wird nicht erwähnt." Damit entfällt meines Erachtens die Bemerkung "hat teilgenommen". Gruß Lope RE: Notenbogen: Wahlfachbeurteilung falsch - ubv - 18.02.2014 Vielen Dank für eure schnellen und fundierten Antworten! Wirklich prima. :-) Gruß ubv |