12.09.2013, 17:49
Hallo,
du hast die Bemerkung ergänzt, ...nach § 59 RSO in den Fächern blabla..., du hast Klassenziel erreicht eingestellt.
Jetzt musst du nur noch die erzielten Noten in den Nachprüfungen zu den Zeugnisnoten werden lassen. Gehe auf Noteneingabe in dem entsprechenden Fach und vergib die erzielte Note in der NP als päd. Note, mit der Begründung: Nachprüfung. So bleiben dir auf dem Notenbogen die Teilnoten erhalten.
martin
du hast die Bemerkung ergänzt, ...nach § 59 RSO in den Fächern blabla..., du hast Klassenziel erreicht eingestellt.
Jetzt musst du nur noch die erzielten Noten in den Nachprüfungen zu den Zeugnisnoten werden lassen. Gehe auf Noteneingabe in dem entsprechenden Fach und vergib die erzielte Note in der NP als päd. Note, mit der Begründung: Nachprüfung. So bleiben dir auf dem Notenbogen die Teilnoten erhalten.
martin