10.02.2013, 15:46
Hallo Reinhold,
so kannst du das nicht formulieren. Es gibt den Begriff "Notenschutz", d. h. in diesem Fall soll für den betroffenen Schüler in Fremdsprachen eine besondere Berechnung angewendet werden, bei der - groß formuliert - schriftliche und mündliche Leistungsnachweise die gleiche Gewichtung erhalten sollen. Diese Berechnungsformel ist festgelegt, da gibt es nicht verschiedene Varianten.
Wer diesen Notenschutz bekommt hängt von der Entscheidung des Schulpsychologen ab. Man kann nicht generell sagen "Legastheniker bekommen Notenschutz, LRSler nicht". Es gibt Legastheniker, die keinen Notenschutz bekommen, und LRSler, die den Notenschutz erhalten.
Gruß
Stephan
so kannst du das nicht formulieren. Es gibt den Begriff "Notenschutz", d. h. in diesem Fall soll für den betroffenen Schüler in Fremdsprachen eine besondere Berechnung angewendet werden, bei der - groß formuliert - schriftliche und mündliche Leistungsnachweise die gleiche Gewichtung erhalten sollen. Diese Berechnungsformel ist festgelegt, da gibt es nicht verschiedene Varianten.
Wer diesen Notenschutz bekommt hängt von der Entscheidung des Schulpsychologen ab. Man kann nicht generell sagen "Legastheniker bekommen Notenschutz, LRSler nicht". Es gibt Legastheniker, die keinen Notenschutz bekommen, und LRSler, die den Notenschutz erhalten.
Gruß
Stephan
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