31.01.2013, 12:51
Es wird immer das Zwischenzeugnisdatum genommen. Auch wenn die Klassen kein Zwischenzeugnis erhalten muss die Notenvollständigkeit bis spätestestens Zwischenzeugnistermin hergestellt sein. Die Jahresfortgangsnoten, die sich zu diesem Zeitpunkt ergeben, werden bei der Funktion "Neues Halbjahr" dann festgeschrieben. Du musst ja immer damit rechnen, dass ein Schüler nachträglich doch noch ein Zwischenzeugnis anfordert.
Gruß
Stephan
Gruß
Stephan
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