17.07.2012, 23:10
Hallo,
ich habe noch ein paar Anmerkungen zu den Vornamen.
Zwei unserer Schüler werden von Eltern, Lehrern und Kameraden mit dem in der Geburtsurkunde angegebenen zweiten Namen angesprochen.
Beispiel:
Muhammed Emre Sonstwie wird Emre genannt und nicht Muhammed.
In der Zeugnisbemerkung verwendet der Kollege immer Emre (wie von den Eltern gewünscht), beim Zeugnisbemerkungsdruck erscheint oberhalb aber Muhammed Sonstwie, ebenso beim Zwischenzeugnis. Das ist dann für den uninformierten Leser etwas verwirrend, wenn das Zeugnis auf Muhammed Sonstwie ausgestellt ist und unten von Emre die Rede ist...
Ein Anruf beim zuständigen Standesamt ergab folgende Auskunft: Den sog. "Rufnamen" gibt es nicht mehr, alle Vornamen sind gleichberechtigt. Jeder Schüler kann sich aussuchen, mit welchem seiner Vornamen er angesprochen werden möchte. Auf Antrag beim Standesamt kann sogar die Reihenfolge geändert werden. Für uns bedeutet das für den oben genannten Schüler. Sein "NM-Rufname" ist für uns nun Emre, im Zeugniskopf erscheint weiterhin die in der Geburtsurkunde festgelegte Reihenfolge, nämlich Muhammed Emre Sonstwie.
In der Anfrage war sogar von Hans-Peter die Rede. Hier handelt es sich nur um einen Vornamen und nicht um zwei. Der Name ist grundsätzlich vollständig zu nutzen - man schreibt für einen Josef in Zeugnisbemerkungen auch nicht Seppl, nur weil er so genannt wird.
Grüße
Bernd
ich habe noch ein paar Anmerkungen zu den Vornamen.
Zwei unserer Schüler werden von Eltern, Lehrern und Kameraden mit dem in der Geburtsurkunde angegebenen zweiten Namen angesprochen.
Beispiel:
Muhammed Emre Sonstwie wird Emre genannt und nicht Muhammed.
In der Zeugnisbemerkung verwendet der Kollege immer Emre (wie von den Eltern gewünscht), beim Zeugnisbemerkungsdruck erscheint oberhalb aber Muhammed Sonstwie, ebenso beim Zwischenzeugnis. Das ist dann für den uninformierten Leser etwas verwirrend, wenn das Zeugnis auf Muhammed Sonstwie ausgestellt ist und unten von Emre die Rede ist...
Ein Anruf beim zuständigen Standesamt ergab folgende Auskunft: Den sog. "Rufnamen" gibt es nicht mehr, alle Vornamen sind gleichberechtigt. Jeder Schüler kann sich aussuchen, mit welchem seiner Vornamen er angesprochen werden möchte. Auf Antrag beim Standesamt kann sogar die Reihenfolge geändert werden. Für uns bedeutet das für den oben genannten Schüler. Sein "NM-Rufname" ist für uns nun Emre, im Zeugniskopf erscheint weiterhin die in der Geburtsurkunde festgelegte Reihenfolge, nämlich Muhammed Emre Sonstwie.
In der Anfrage war sogar von Hans-Peter die Rede. Hier handelt es sich nur um einen Vornamen und nicht um zwei. Der Name ist grundsätzlich vollständig zu nutzen - man schreibt für einen Josef in Zeugnisbemerkungen auch nicht Seppl, nur weil er so genannt wird.
Grüße
Bernd