10.07.2012, 15:50
Hallo Rolf,
ist kein Fehler sondern "Rechnen nach Vorschrift". Für das Gymnasium (und momentan nur dort) gilt zwingend die Vorschrift, dass ein Nachteilsausgleich (also die Legasthenieberechnung) nicht zum Nachteil des Schülers sein darf (ist ja logisch).
Im genannten Fall ergibt sich nach normaler Berechnung ein Schnitt von 2,22, nach Legasthenieberechnung aber 2,25. Der Schüler wäre also benachteiligt, wenn er die Legasthenieberechnung erhalten würde, das wäre also dann kein Nachteilsausgleich mehr. In diesem Fall muss also die normale Berechnung herangezogen werden, was der Notenmanager dann auch automatisch macht.
Gruß
Stephan
ist kein Fehler sondern "Rechnen nach Vorschrift". Für das Gymnasium (und momentan nur dort) gilt zwingend die Vorschrift, dass ein Nachteilsausgleich (also die Legasthenieberechnung) nicht zum Nachteil des Schülers sein darf (ist ja logisch).
Im genannten Fall ergibt sich nach normaler Berechnung ein Schnitt von 2,22, nach Legasthenieberechnung aber 2,25. Der Schüler wäre also benachteiligt, wenn er die Legasthenieberechnung erhalten würde, das wäre also dann kein Nachteilsausgleich mehr. In diesem Fall muss also die normale Berechnung herangezogen werden, was der Notenmanager dann auch automatisch macht.
Gruß
Stephan
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