06.07.2012, 07:32
Hallo,
nein, dass ist eben nach RSO nicht so. Das RECHT auf eine mdl. Prüfung gibt es nur, wenn der Schüler sich um genau eine Notenstufe im Vergleich zur JFN verschlechtert. In ALLEN anderen Fällen gilt die Regel, dass die PN die JFN überwiegt (in eurem Fall hat der Schüler dann eine 4).
Man KANN einen Antrag auf Ãœberwiegen der JFN stellen, darüben muss die Konferenz entscheiden (dann kriegt er die 3).
Wenn der AP-Ausschuss der Meinung ist, da ist was nicht mit rechten Dingen vorgegangen oder die GN sei nicht klar, KANN der Ausschuss den Schüler in die mdl. Prüfung einweisen. Der MUSS dann auch antreten, kommt er nicht, bekommt er eine 6 in der mdl. Prüfung.
Gruß
Stephan
nein, dass ist eben nach RSO nicht so. Das RECHT auf eine mdl. Prüfung gibt es nur, wenn der Schüler sich um genau eine Notenstufe im Vergleich zur JFN verschlechtert. In ALLEN anderen Fällen gilt die Regel, dass die PN die JFN überwiegt (in eurem Fall hat der Schüler dann eine 4).
Man KANN einen Antrag auf Ãœberwiegen der JFN stellen, darüben muss die Konferenz entscheiden (dann kriegt er die 3).
Wenn der AP-Ausschuss der Meinung ist, da ist was nicht mit rechten Dingen vorgegangen oder die GN sei nicht klar, KANN der Ausschuss den Schüler in die mdl. Prüfung einweisen. Der MUSS dann auch antreten, kommt er nicht, bekommt er eine 6 in der mdl. Prüfung.
Gruß
Stephan
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