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Schüler wird irrtümlich nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen - Druckversion

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Schüler wird irrtümlich nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen - Wuff13 - 05.07.2012

Hallo,
während der Vorbereitung der 3. Prüfungskonferenz ist bei uns folgendes Problem aufgetaucht: Ein Schüler steht nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen in zwei Fächern fix auf der Note Fünf. Derzeit hat er nur in drei Fächern die Note Drei - somit wäre kein Notenausgleich möglich. Allerdings hat sich der Schüler in Physik vom JFG 3 auf schrifliche Prüfung 4 verschlechtert, so dass er eigentlich noch in die mündliche Prüfung gehen, sich seine Drei zurückholen und damit die AP mit vier Dreiern per Notenausgleich bestehen würde. Der Notenmanager schreibt für den Schüler allerdings "Nicht bestanden" und "0 mündliche Prüfungen". Kann dieser besondere Fall auf die Schnelle gelöst werden?
Danke schon mal.
Wolfgang


RE: Schüler wird irrtümlich nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen - NM-Himself - 05.07.2012

Hallo Wolfgang,

die Berechnungen rund um die AP sind ziemlich komplex. Es kann durchaus sein, dass ich da bei der letzten "Codestraffung" etwas verschlimmbessert habe.
Ich schau mir das über das Wochenende mal an. Update gibt es dann frühestens Sonntag.

Gruß
Stephan




RE: Schüler wird irrtümlich nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen - Carmobbel - 06.07.2012

Dann hätte ich auch noch einen Fehler in dem Modul AP3 entdeckt.
Bei einer Schüler mit der JFG 2 in HE, praktische Prüfung 4, schriftliche Prüfung 6 ergibt sich ja richtigerweise als Prüfungsnote 5. Damit muss diese doch zumindest die Möglichkeit haben, in die mündliche Prüfung gehen zu können. Der Notenmanni läßt ihr diese Auswahl auf dem Ausdruck aber nicht zu - bei den möglichen mündlichen Prüfungen erscheint HE auch nicht......

Danke
Carmobbel


RE: Schüler wird irrtümlich nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen - NM-Himself - 06.07.2012

Hallo,

nein, dass ist eben nach RSO nicht so. Das RECHT auf eine mdl. Prüfung gibt es nur, wenn der Schüler sich um genau eine Notenstufe im Vergleich zur JFN verschlechtert. In ALLEN anderen Fällen gilt die Regel, dass die PN die JFN überwiegt (in eurem Fall hat der Schüler dann eine 4).

Man KANN einen Antrag auf Ãœberwiegen der JFN stellen, darüben muss die Konferenz entscheiden (dann kriegt er die 3).

Wenn der AP-Ausschuss der Meinung ist, da ist was nicht mit rechten Dingen vorgegangen oder die GN sei nicht klar, KANN der Ausschuss den Schüler in die mdl. Prüfung einweisen. Der MUSS dann auch antreten, kommt er nicht, bekommt er eine 6 in der mdl. Prüfung.

Gruß
Stephan




RE: Schüler wird irrtümlich nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen - Carmobbel - 06.07.2012

aaaah - wieder was gelernt :-)
Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Danke dir!


RE: Schüler wird irrtümlich nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen - NM-Himself - 08.07.2012

so, ich hab jetzt den Fehler (hoffentlich) beseitigt. Beim Testen mit verschiedenen Notenkombinationen ist jedenfalls kein Problem mehr aufgetreten.

Ich hab das jetzt so gestaltet, dass in dem Fall, dass der Notenausgleich nach aktuellem Stand nicht möglich ist aber durch eine mdl. Prüfung noch erreicht werden kann, der Text "Notenausgleich erreichbar" eingeblendet wird.

Update heute abend.

Gruß
Stephan




RE: Schüler wird irrtümlich nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen - Wuff13 - 09.07.2012

Vielen Dank, Stephan. Mit dem Update zeigt mir der Notenmanager jetzt das Richtige an und lässt den Schüler zur mündlichen Prüfung zu. Super!