16.01.2012, 09:53
Also, jetzt bin ich schlauer:
in §71 der GSO stand bisher, dass (nur) in den Klassen 5-8 der Gefährdungshinweis im Zeugnis erscheinen darf. Die aktuelle Version enthält diese Einschränkung nicht mehr. Folgerung: Man kann diese Bemerkung in allen Jahrgangsstufen ins Zwischenzeugnis setzen und spart sich somit eine Menge (?) Schreibkram.
Es wäre schön, wenn der NM dies im Zeugnis auch in 9 und 10 ausdrucken würde
Vielen Dank
Roland
... wenn es bis zum Zwischenzeugnis nicht realisiert werden kann, besteht ja immer noch die Möglichkeit, über einen Textbaustein diese Bemerkung einzufügen.
in §71 der GSO stand bisher, dass (nur) in den Klassen 5-8 der Gefährdungshinweis im Zeugnis erscheinen darf. Die aktuelle Version enthält diese Einschränkung nicht mehr. Folgerung: Man kann diese Bemerkung in allen Jahrgangsstufen ins Zwischenzeugnis setzen und spart sich somit eine Menge (?) Schreibkram.
Es wäre schön, wenn der NM dies im Zeugnis auch in 9 und 10 ausdrucken würde
Vielen Dank
Roland
... wenn es bis zum Zwischenzeugnis nicht realisiert werden kann, besteht ja immer noch die Möglichkeit, über einen Textbaustein diese Bemerkung einzufügen.