Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Bekanntmachungen
Ãœbertrittsberechtigung
#9
Kann man diesen Satz zu den Ãœbertrittsberechtigungen auch irgendwie löschen. Denn wir haben Schüler, bei denen ein Ãœbertritt überhaupt nicht sinnvoll ist und auch rechtlich wegen den Altersparagraphen gar NICHT MÖGLICH ist!!!

Zur genaueren Erklärung:

Wir haben das Problem, dass der Notenmanager (formal vollkommen korrekt) eine Bemerkung in das Zeugnis der 5. Jahrgangsstufe druckt, wenn der Notenschnitt zum Ãœbertritt an das Gymnasium erreicht wurde. Nun ergibt sich aber bei mindestens einem Schüler das Problem:

Auf Grundlage von RSO § 34a und auf Basis des KMS VI.9-5S5610-6.104418 vom 16.11.2009 muss in ein Zeugnis der 5. Jahrgangsstufe die Gymnasialeignung vermerkt werden, wenn die Noten in Deutsch und Mathematik erreicht wurden.

Nun haben wir aber beispielsweise einen Schüler, der
a) zwar in Deutsch und Mathematik knapp die 2,5 erreicht, aber sonst nur Noten 3 bis 5 und nur knapp bestanden hat und
b) der mit Schulartwechsel zu uns kam und damit die 5. Jahrgangsstufe am Gymnasium zum dritten Mal machen würde und
c) die Altersgrenze nach GSO § 26 Abs. 2 Nr. 3 bereits überschritten hat.

Müssen wir trotzdem die Gymnasialeignung bescheinigen, obwohl dies pädagogisch und auch rechtlich vollkommen sinnlos ist?

Zudem hat die Klassenkonferenz diskutiert, ob man ihm wegen seiner absinkenden Leistungen im 2. Halbjahr, seiner fehlenden Arbeitshaltung und seinem kaum vorhandenen Fleiß nicht den Ãœbertritt an die Mittelschule empfehlen sollte. Es könnte somit theoretisch passieren, dass wir den Ãœbertritt an die Mittelschule und an das Gymnasium gleichzeitig empfehlen (müssen).

Vielen Dank bereits im Voraus für eine rasche Rückmeldung.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Ãœbertrittsberechtigung - von Wuff13 - 14.07.2011, 15:25
RE: Ãœbertrittsberechtigung - von Wuff13 - 14.07.2011, 17:13
RE: Ãœbertrittsberechtigung - von Georgy - 14.07.2011, 17:53
RE: Ãœbertrittsberechtigung - von Georgy - 14.07.2011, 19:53
RE: Ãœbertrittsberechtigung - von ulf - 22.07.2011, 09:24
RE: Ãœbertrittsberechtigung - von rolger - 22.07.2011, 11:11
RE: Ãœbertrittsberechtigung - von ulf - 22.07.2011, 11:36
RE: Ãœbertrittsberechtigung - von ulf - 22.07.2011, 14:37
RE: Ãœbertrittsberechtigung - von Georgy - 25.07.2011, 16:16
RE: Ãœbertrittsberechtigung - von Eddie - 02.08.2011, 16:18
RE: Ãœbertrittsberechtigung - von bkahl - 02.08.2011, 17:16

Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ãœbertrittsberechtigung Werner Kohl 1 3.580 19.07.2011, 17:59
Letzter Beitrag: NM-Himself

Gehe zu:


Deutsche Übersetzung: MyBB.de, Powered by MyBB, © 2002-2024 MyBB Group.