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Ãœbertrittsberechtigung - Druckversion

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Ãœbertrittsberechtigung - Wuff13 - 14.07.2011

Hallo Stephan,
bei den Vorbereitungen für den Zeugnisdruck der Klassen 5 bis 9 ist unsere Schulleitung heute darauf gestoßen, dass der Notenmanager bei den Zeugnissen der 5. Klässlern ggf. einen Satz bezüglich der Berechtigung für einen Ãœbertritt ans Gymnasium mit ausdruckt. Meine Frage ist, ob es möglich wäre, die Unterscheidung, die hier gemacht wird, mit aufzunehmen:
Deutsch/Mathe Schnitt bis 2,50 berechtigt zum Ãœbertritt in die 5. Klasse Gy;
Deutsch/Mathe/Englisch Schnitt bis 2,00 berechtigt zum Ãœbertritt in die 6. Klasse Gy (Diese Regelung gilt auch für 6. Klässler der RS);
Wäre hier eine Anpassung denkbar?
Danke schon mal.

Viele Grüße
Wolfgang




RE: Ãœbertrittsberechtigung - NM-Himself - 14.07.2011

Nein, der Satz ist vorgegeben und eine Differenzierung vom KM nicht erwünscht (habe diesbezüglich schon im letzten Schuljahr mit dem KM telefoniert).
Es soll keinen Automatismus beim Ãœbertritt geben: es ist manchmal aus pädagogischen Gründen durchaus empfehlenswert, wenn ein Schüler trotz 2,00 im Schnitt in die 5. Gym und nicht in die 6. übertritt.

Gruß
Stephan




RE: Ãœbertrittsberechtigung - Wuff13 - 14.07.2011

Alles klar, vielen Dank trotzdem.
Dann wird unsere Schulleitung das auch so akzeptieren müssen.

Gruß
Wolfgang


RE: Ãœbertrittsberechtigung - Georgy - 14.07.2011

"Diese Regelung gilt auch für 6. Klässler der RS".

Muss dann auf ein 6. Klasszeugnis ein ähnlicher Satz wie bei den 5. Klasszeugnissen? Der Notenmanager generiert diesen Satz bei den 6. Klässerlern, die die Voraussetzungen erfüllen nicht...

Viele Grüße
Georgy


RE: Ãœbertrittsberechtigung - NM-Himself - 14.07.2011

Nein, das ist nicht nötig. Die GSO verlangt für die Aufnahme in die 5. Jgst des Gymnasiums (von einer RS kommend) einen entsprechenden Vermerk auf dem Jahreszeugnis (§ 26 (2) Punkt 4).

Für die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe verlangt die GSO nur den passenden Schnitt aber keine Bemerkung im Jahreszeugnis (§ 29 (2)).

Genau genommen müsste man also nur den Schülern der Jgst 5, die in Gym 5 wechseln, die Bemerkung ins Zeugnis schreiben. Die, die auch in Gym 6 können, bekämen den Satz nicht. Da das aber komisch aussieht, wenn ein Schüler mit 2,5 in D/M eine Gym-Eignung eingetragen bekommt, ein Schüler mit 2,0 in D/M/E aber nicht, bekommt eben jeder den Satz.

Gruß
Stephan




RE: Ãœbertrittsberechtigung - Georgy - 14.07.2011

Danke für die Info!

Viele Grüße
Georgy


RE: Ãœbertrittsberechtigung - gberndt - 21.07.2011

Sorry, noch eine nervende Frage zum Thema:
Hier bekommen in einer 5. Klasse RS: 4 SchülerInnen den Passus "...berechtigen zum Ãœbertritt an das Gymnasium"; sind aber aus der 5. Klasse HS zu uns gekommen. Weiß jemand, ob dies Ok ist. Ich hatte in Erinnerung, dass diese Schülerinnen davon ausgenommen sind, finde aber keinen Beleg mehr dazu.
Beste Grüße Günter


RE: Ãœbertrittsberechtigung - NM-Himself - 22.07.2011

Mir ist nichts bekannt, dass die das nicht dürften. Wir hatten vor kurzem eine schulinterne Diskussion wie es denn mit dem "Altersparagraphen" bei solchen Schülern aussieht, da die ja im Prinzip dreimal die 5. Klasse absolvieren.

Ich denke also, dass die "Durchmaschieren" dürfen (sonst wäre die so oft zitierte und gewünschte Durchlässigkeit des Schulsystems ja nicht gegeben).

Gruß
Stephan




RE: Ãœbertrittsberechtigung - ulf - 22.07.2011

Kann man diesen Satz zu den Ãœbertrittsberechtigungen auch irgendwie löschen. Denn wir haben Schüler, bei denen ein Ãœbertritt überhaupt nicht sinnvoll ist und auch rechtlich wegen den Altersparagraphen gar NICHT MÖGLICH ist!!!

Zur genaueren Erklärung:

Wir haben das Problem, dass der Notenmanager (formal vollkommen korrekt) eine Bemerkung in das Zeugnis der 5. Jahrgangsstufe druckt, wenn der Notenschnitt zum Ãœbertritt an das Gymnasium erreicht wurde. Nun ergibt sich aber bei mindestens einem Schüler das Problem:

Auf Grundlage von RSO § 34a und auf Basis des KMS VI.9-5S5610-6.104418 vom 16.11.2009 muss in ein Zeugnis der 5. Jahrgangsstufe die Gymnasialeignung vermerkt werden, wenn die Noten in Deutsch und Mathematik erreicht wurden.

Nun haben wir aber beispielsweise einen Schüler, der
a) zwar in Deutsch und Mathematik knapp die 2,5 erreicht, aber sonst nur Noten 3 bis 5 und nur knapp bestanden hat und
b) der mit Schulartwechsel zu uns kam und damit die 5. Jahrgangsstufe am Gymnasium zum dritten Mal machen würde und
c) die Altersgrenze nach GSO § 26 Abs. 2 Nr. 3 bereits überschritten hat.

Müssen wir trotzdem die Gymnasialeignung bescheinigen, obwohl dies pädagogisch und auch rechtlich vollkommen sinnlos ist?

Zudem hat die Klassenkonferenz diskutiert, ob man ihm wegen seiner absinkenden Leistungen im 2. Halbjahr, seiner fehlenden Arbeitshaltung und seinem kaum vorhandenen Fleiß nicht den Ãœbertritt an die Mittelschule empfehlen sollte. Es könnte somit theoretisch passieren, dass wir den Ãœbertritt an die Mittelschule und an das Gymnasium gleichzeitig empfehlen (müssen).

Vielen Dank bereits im Voraus für eine rasche Rückmeldung.




RE: Ãœbertrittsberechtigung - rolger - 22.07.2011

Hallo,

ich hab hier diesselbe Problematik.
Die Bemerkung "Die Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik berechtigen zum Ãœbertritt an das Gymnasium" soll komplett gelöscht werden.
Geht das?
Wenn ja, wo?
Viele Grüße aus München
Pete


RE: Ãœbertrittsberechtigung - ulf - 22.07.2011

Ergänzende Anmerkung nach Rückfrage mit der MB-Dienststelle Mittelfranken:

"bei den Schülern, die nicht mehr ans Gymnasium können oder aber bei denen die Klassenkonferenz einen Ãœbertritt ans Gymnasium nicht befürwortet, soll der Satz aus dem Zeugnis entfernt werden!"


RE: Ãœbertrittsberechtigung - NM-Himself - 22.07.2011

Hallo zusammen,

ich kann euch über das Wochenende eine Optionn einbauen, die den Satz bei einem Schüler entsprechend deaktiviert. Trotzdem sehe ich folgende Problematik:

1. Altersbegrenzung: § 26 Abs. 2 Nr. 3 besagt auch, dass der Schulleiter über Ausnahmen entscheiden kann. Diesen Satz also auf Grund des Ãœberschreitens der Altersgrenze zu löschen würde aus meiner Sicht bedeuten, der Entscheidung des Schulleiters vorzugreifen.

2. Der MB Mittelfranken ist zwar auch mein MB, aber wenn ich an das KM-Gespräch denke bin ich mir nicht so ganz sicher, dass man sich da nicht auf dünnes Eis wagt (sofern der Fall nicht ganz klar ist). Die Beschränkung auf die Fächer Deutsch und Mathematik und einen Schnitt von 2,5 ist ja wohl bewusst so getroffen worden.

Aber egal, ich werde das über das Wochenende schon ins Programm bekommen.

Gruß
Stephan




RE: Ãœbertrittsberechtigung - ulf - 22.07.2011

Wenn es über das Wochenende klappt, wäre das super.
Danke!


RE: Ãœbertrittsberechtigung - NM-Himself - 22.07.2011

Ist jetzt drin, Update kommt Sonntag.

Gruß
Stephan




RE: Ãœbertrittsberechtigung - parzival - 25.07.2011

Hallo,

wir haben dasselbe Problem. Haben das neue Update x.38 eingespielt, finden aber keine Möglichkeit, die Funktion zu aktivieren oder zu deaktivieren.

Folgendes (weiteres) Problem:

Bei einer Klasse wurden die Sätze bezüglich des Ãœbertrittes in das Gymnasium bei keinem (!) Schüler eingefügt, obwohl die Schüler übertrittsberechtigt wären. Bei allen anderen Klassen wurden die entsprechenden Bemerkungen fehlerfrei eingefügt.
Wir bräuchten bitte dringend einen Tipp/Hilfe, wie wir das Problem lösen können. Danke!