14.07.2011, 18:23
Nein, das ist nicht nötig. Die GSO verlangt für die Aufnahme in die 5. Jgst des Gymnasiums (von einer RS kommend) einen entsprechenden Vermerk auf dem Jahreszeugnis (§ 26 (2) Punkt 4).
Für die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe verlangt die GSO nur den passenden Schnitt aber keine Bemerkung im Jahreszeugnis (§ 29 (2)).
Genau genommen müsste man also nur den Schülern der Jgst 5, die in Gym 5 wechseln, die Bemerkung ins Zeugnis schreiben. Die, die auch in Gym 6 können, bekämen den Satz nicht. Da das aber komisch aussieht, wenn ein Schüler mit 2,5 in D/M eine Gym-Eignung eingetragen bekommt, ein Schüler mit 2,0 in D/M/E aber nicht, bekommt eben jeder den Satz.
Gruß
Stephan
Für die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe verlangt die GSO nur den passenden Schnitt aber keine Bemerkung im Jahreszeugnis (§ 29 (2)).
Genau genommen müsste man also nur den Schülern der Jgst 5, die in Gym 5 wechseln, die Bemerkung ins Zeugnis schreiben. Die, die auch in Gym 6 können, bekämen den Satz nicht. Da das aber komisch aussieht, wenn ein Schüler mit 2,5 in D/M eine Gym-Eignung eingetragen bekommt, ein Schüler mit 2,0 in D/M/E aber nicht, bekommt eben jeder den Satz.
Gruß
Stephan
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