18.05.2011, 10:34
Dort werden stellvertretende Klassleiter/innen nicht ausdrücklich von der Personengruppe mit fächerübergreifendem Zugriff auf Leistungsdaten ausgeschlossen. Und da sie offiziell lt. Liste der Schulleitung Klassleitungsaufgaben wahrnehmen dürfen bzw. müssen, sehe ich kein rechtliches Hindernis dafür, ihnen den Zugriff zu gewähren.
Vielleicht durch KM-Anweisung klären lassen?
Vielleicht durch KM-Anweisung klären lassen?