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Stellvertreterfunktionen - mfolz - 05.05.2011

Bei uns sind inzwischen alle paar Wochen Unterrichtsumstellungen notwendig (wg. Schwangerschaft, Elternzeit u. a. Krankheiten). Diese sind meist vorübergehend. Da wäre es schön, wenn man
1. für Unterrichte einen Stellvertreter eintragen könnte, der auch Noten eingeben kann.
2. als eingetragener stellvertretender Klassleiter Zugriff auf alle Klassleiterfunktionen hätte.


RE: Stellvertreterfunktionen - NM-Himself - 05.05.2011

Diese Punkte sind datenschutzrechtlich so nicht mögich (vgl. Datenschutzverordnung) und zumindest bei 1. auch technisch und datensicherheitstechnisch riskant: wenn verschiedene Lehrer den gleichen Notenbestand bearbeiten kann es zu gegenseitigen Ãœberschreibungen kommen.

Gruß
Stephan




RE: Stellvertreterfunktionen - mfolz - 09.05.2011

Ad 1: Dann bräuchte man eine **einfache** Möglichkeit einer Sammeländerung der Lehrkraft über mehrere Unterrichte hinweg. Ungefähr so: Zu vertretende Lehrkraft wählen. Deren Unterrichte werden in einem Dialog ähnlich dem bei "Unterricht bearbeiten" aufgelistet (oder nacheinander zur Anzeige gebracht). Dann kann man jedem Unterricht eine neue Lehrkraft zuweisen.

Ad 2: Warum genau sollte dies datenschutzrechtlich nicht zulässig sein?


RE: Stellvertreterfunktionen - NM-Himself - 09.05.2011

Hast du die Datenschutzverordnung, insbesondere die Anlage bzgl. Notenverwaltungsprogrammen, einmal durchgelesen?

Gruß
Stephan




RE: Stellvertreterfunktionen - mfolz - 11.05.2011

Nö, wo find ich die?


RE: Stellvertreterfunktionen - NM-Himself - 12.05.2011

Verordnung zur Durchführung ..., insbesondere natürlich Anlage 6

Gruß
Stephan




RE: Stellvertreterfunktionen - mfolz - 18.05.2011

Dort werden stellvertretende Klassleiter/innen nicht ausdrücklich von der Personengruppe mit fächerübergreifendem Zugriff auf Leistungsdaten ausgeschlossen. Und da sie offiziell lt. Liste der Schulleitung Klassleitungsaufgaben wahrnehmen dürfen bzw. müssen, sehe ich kein rechtliches Hindernis dafür, ihnen den Zugriff zu gewähren.

Vielleicht durch KM-Anweisung klären lassen?


RE: Stellvertreterfunktionen - NM-Himself - 18.05.2011

So ist das Datenschutzgesetz bzw. die Datenschutzverordnung nicht zu lesen. Du kannst nicht sagen "der Personenkreis wird nicht genannt, also nicht ausgeschlossen, also darf der das". Die gebildeten Noten sind zunächst einmal die persönlichen Daten des Schülers (dem er wird ja beurteilt) und es sind die persönlichen Daten des Lehrers (da er die Aufzeichnungen führt).

Andere Personen haben daher zunächst einmal keinen Zugriff außer in den konkret genannten Situationen.

Gruß
Stephan