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Bekanntmachungen
Mitteilung § 64 Abs. 3 RSO
#2
* Die Gefährdungsstufe legt ja der Klassenleiter fest. Das macht er unabhängig von den Noten in Nicht-Vorrückungsfächern.
* Dass zusätzlich auch schlechte Noten in Nicht-Vorrückungsfächern enthalten sind, unterstreicht meiner Meinung nach eher noch zusätzlich die sowieso schon bestehende Gefährdung.
* Einen Widerspruch zum §46(3) kann ich dabei nicht erkennen.

Grüße

Markus
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Nachrichten in diesem Thema
Mitteilung § 64 Abs. 3 RSO - von Lic - 15.02.2011, 19:54
RE: Mitteilung § 64 Abs. 3 RSO - von Spitzbub - 15.02.2011, 21:10

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