15.02.2011, 21:10
* Die Gefährdungsstufe legt ja der Klassenleiter fest. Das macht er unabhängig von den Noten in Nicht-Vorrückungsfächern.
* Dass zusätzlich auch schlechte Noten in Nicht-Vorrückungsfächern enthalten sind, unterstreicht meiner Meinung nach eher noch zusätzlich die sowieso schon bestehende Gefährdung.
* Einen Widerspruch zum §46(3) kann ich dabei nicht erkennen.
Grüße
Markus
* Dass zusätzlich auch schlechte Noten in Nicht-Vorrückungsfächern enthalten sind, unterstreicht meiner Meinung nach eher noch zusätzlich die sowieso schon bestehende Gefährdung.
* Einen Widerspruch zum §46(3) kann ich dabei nicht erkennen.
Grüße
Markus