27.01.2011, 09:41
Hallo!
Uns ist gerade ein Problem aufgefallen, dass ist hier gerne einmal posten möchte:
Einem Schüler wurde das Vorrücken auf Probe in die achte Klasse genehmigt, was er dann jedoch nicht bestand.
Folge: Pflichtwiederholung in der 7.Jahrgangsstufe. Der Art. 53 wird eingetragen.
Nun erreicht der Schüler in der Folge die 9.Klasse ohne Schwierigkeiten, was bedeutet, dass er keinen Art. 53 mehr bekommen dürfte, da eine Wiederholung der Klasse durchaus wieder möglich wäre. Bei der Datenüberspielung ergibt sich jedoch, dass der Artikel übertragen wird.
Vermutlich liegt das an der neuen Eingabe in winSV ("8 Y"), die der Notenmamager nicht richtig verarbeitet.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Viele Grüße
Thomas