09.12.2010, 15:52
(09.12.2010, 10:35)wibasp schrieb: dies ist ein Problem, das so nicht auftreten kann, da ein Schüler der 9. Klasse nicht mehr während des Schuljahres auf den Nachteilsausgleich verzichten kann. Die entsprechende Erklärung hätte spätestens zum Ende der 8. Klasse vorgelegt werden müssen.Das sehe ich zwar auch so, aber wo ist das festgelegt?
Danke
LG Harry