19.10.2010, 16:11
Nur als Hinweis, damit es nachher keinen Ärger gibt. Das Speichern von Gesundheitsdaten ist nicht gestattet. Die Legasthenie muss man wohl als Ausnahme hinnehmen, da ja sonst keine korrekte Notenberechnung möglich ist. Bei weiteren Daten sieht es aber datenschutzrechtlich Düster aus.
Gruß
Stephan
Gruß
Stephan
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