10.01.2006, 08:27
Hallo miteinander,
Thomas hat Recht; AGO heißt übrigens "Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern" und hat mit den Grundschulen speziell nichts zu tun; ich habe den einschlägigen Passus nachstehend zitiert:
"§ 24
Form der Unterschrift
(1) 1Reinschriften sollen von der unterschriftsberechtigten Person grundsätzlich eigenhändig unterschrieben werden. 2Ausgenommen sind unbeschadet des Art. 37 Abs. 3 und 4 BayVwVfG (bzw §33 Abs. 3 und 4 des Sozialgesetzbuchs-Verwaltungsverfahren; §119 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung) Dokumente, die in automatisierten Verfahren hergestellt oder elektronisch versendet werden. 3Der Name der unterschreibenden Person ist in Druckschrift anzugeben, die Amtsbezeichnung kann angegeben werden. 4Reinschriften, die nicht eigenhändig unterschrieben werden, werden mit dem Namen der unterschriftsberechtigten Person, dem der Zusatz "gez." vorangestellt wird, versehen. "
Die auch bereits in die WINSV eigearbeitete Lösung mit "gez." ist eine echte Erleichterung und sollte in jedem Falle genutzt werden, denn sonst bleibt wohl nur der umständlichere Weg über einen Rückimport in die WINSV.
Werner Kohl
Thomas hat Recht; AGO heißt übrigens "Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern" und hat mit den Grundschulen speziell nichts zu tun; ich habe den einschlägigen Passus nachstehend zitiert:
"§ 24
Form der Unterschrift
(1) 1Reinschriften sollen von der unterschriftsberechtigten Person grundsätzlich eigenhändig unterschrieben werden. 2Ausgenommen sind unbeschadet des Art. 37 Abs. 3 und 4 BayVwVfG (bzw §33 Abs. 3 und 4 des Sozialgesetzbuchs-Verwaltungsverfahren; §119 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung) Dokumente, die in automatisierten Verfahren hergestellt oder elektronisch versendet werden. 3Der Name der unterschreibenden Person ist in Druckschrift anzugeben, die Amtsbezeichnung kann angegeben werden. 4Reinschriften, die nicht eigenhändig unterschrieben werden, werden mit dem Namen der unterschriftsberechtigten Person, dem der Zusatz "gez." vorangestellt wird, versehen. "
Die auch bereits in die WINSV eigearbeitete Lösung mit "gez." ist eine echte Erleichterung und sollte in jedem Falle genutzt werden, denn sonst bleibt wohl nur der umständlichere Weg über einen Rückimport in die WINSV.
Werner Kohl