17.10.2010, 19:40
Bei uns kommt das in die Zeugnisbemerkung, z.B. "Der Schüler hat eine gemäß Anlage 2, Ziffer 16 GSO vorgeschriebene Wahlpflicht-Intensivierungsstunde im Fach Englisch erhalten." Da das Zeugnis sowohl von der Schule als auch (eigentlich) vom Schüler aufbewahrt wird, ist immer ein Nachweis der Intensivierungsstunden möglich.
Gruß
Andreas
Gruß
Andreas