09.01.2006, 18:59
Hallo,
hab jetzt nochmal genauer nachgeschaut und folgendes gefunden:
Die Zwischenzeugnisse müssen nicht mehr eigenhändig unterschrieben werden,
weder vom Schulleiter noch vom Klassenleiter (§ 24 Abs. 1 Sätze 3, 4 AGO). Es genügt,
wenn auf dem Dokument in Druckschrift der Name des Schulleiters bzw. Klassenleiters,
versehen mit vorangestelltem Zusatz "gez.", aufgeführt ist.
Die ab der Version 2005-04 ausgelieferten Berichte für das Zwischenzeugnis sind
entsprechend umgestellt. Es wird auf der Unterschriftszeile automatisch der Name
des Schulleiters bzw. Klassenleiters ausgedruckt, versehen mit dem vorgestellten
Zusatz "gez.". Sollte in Ausnahmefällen dennoch eine handschriftliche Unterschrift
gewünscht werden (vom Schulleiter, vom Klassenleiter oder von beiden), so ist dies
durch Ankreuzen von Feldern im Schuldatenfenster Seite 2 ("Datei - Schulen)" möglich.
Verweis ist hier auf die AGO; bedt. wahrscheinlich Allgemeine Grundschul-Ordnung??
Weiter steht:
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auf allen anderen Zeugnissen (Jahres-,
Abschluss-, Austritts-, Ausbildungsabschnittszeugnisse usw.) sämtliche Unterschriften
(Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Schulleiter, Klassenleiter, Kollegstufenbetreuer
usw.) eigenhändig zu leisten sind.
Texpassage hier nachzulesen: http://www.ludwig-buerger.de/WINZD_Hinwe...altung.pdf
(auf der letzten Seite!)
Hab auch nochmal in der aktuellen Fassung der RSO nachgekuckt, da steht in der Anlage zum Zeugnis (Anlage 1) nix drüber drin.
hab jetzt nochmal genauer nachgeschaut und folgendes gefunden:
Die Zwischenzeugnisse müssen nicht mehr eigenhändig unterschrieben werden,
weder vom Schulleiter noch vom Klassenleiter (§ 24 Abs. 1 Sätze 3, 4 AGO). Es genügt,
wenn auf dem Dokument in Druckschrift der Name des Schulleiters bzw. Klassenleiters,
versehen mit vorangestelltem Zusatz "gez.", aufgeführt ist.
Die ab der Version 2005-04 ausgelieferten Berichte für das Zwischenzeugnis sind
entsprechend umgestellt. Es wird auf der Unterschriftszeile automatisch der Name
des Schulleiters bzw. Klassenleiters ausgedruckt, versehen mit dem vorgestellten
Zusatz "gez.". Sollte in Ausnahmefällen dennoch eine handschriftliche Unterschrift
gewünscht werden (vom Schulleiter, vom Klassenleiter oder von beiden), so ist dies
durch Ankreuzen von Feldern im Schuldatenfenster Seite 2 ("Datei - Schulen)" möglich.
Verweis ist hier auf die AGO; bedt. wahrscheinlich Allgemeine Grundschul-Ordnung??
Weiter steht:
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auf allen anderen Zeugnissen (Jahres-,
Abschluss-, Austritts-, Ausbildungsabschnittszeugnisse usw.) sämtliche Unterschriften
(Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Schulleiter, Klassenleiter, Kollegstufenbetreuer
usw.) eigenhändig zu leisten sind.
Texpassage hier nachzulesen: http://www.ludwig-buerger.de/WINZD_Hinwe...altung.pdf
(auf der letzten Seite!)
Hab auch nochmal in der aktuellen Fassung der RSO nachgekuckt, da steht in der Anlage zum Zeugnis (Anlage 1) nix drüber drin.
vlg
bkahl
bkahl