23.07.2010, 14:39
Vielleicht sollte man den Gesamtzusammenhang noch einmal verdeutlichen.
Nach § 26 (3) kann ein Realschüler aus der 5. in die 5. Gym übertreten, wenn er die Eignung bescheinigt bekommt. Diese Eignung erhält er nach RSO, wenn er in D und M einen Schnitt von mindestens 2,5 hat. (Da die Gymnasien schon für das nächste Schuljahr eine Bemerkung im Zeugnis verlangen gilt diese Regelung auch schon für dieses Schuljahr, allerdings mit dem Schnitt 2,33 aus D, E, M).
Aus der RSO § 34 ergibt sich also ein Rechtsanspruch für den Schüler, wenn er den Schnitt erreicht. Ob das pädagogisch sinnvoll ist oder nicht, spielt hier zunächst keine Rolle. Er muss beim entsprechenden Schnitt die Eignung bescheinigt bekommen und diese muss -damit ihn die Gymnasien überhaupt aufnehmen - diese dann auch im Zeugnis vermerkt bekommen.
Ich habe wegen dieser Sache (und wegen vieler Rückfragen von Kunden) jetzt insgesamt dreimal mit dem KM telefoniert. Das Ergebnis ist immer dasselbe: hier gibt es keinen Ermessensspielraum, beim Erreichen der Schnitts (egal ob staatlich oder staatlich anerkannt) hat ein Schüler die Eignung und muss diese dann auch im Zeugnis bescheinigt bekommen.
Gruß
Stephan
Nach § 26 (3) kann ein Realschüler aus der 5. in die 5. Gym übertreten, wenn er die Eignung bescheinigt bekommt. Diese Eignung erhält er nach RSO, wenn er in D und M einen Schnitt von mindestens 2,5 hat. (Da die Gymnasien schon für das nächste Schuljahr eine Bemerkung im Zeugnis verlangen gilt diese Regelung auch schon für dieses Schuljahr, allerdings mit dem Schnitt 2,33 aus D, E, M).
Aus der RSO § 34 ergibt sich also ein Rechtsanspruch für den Schüler, wenn er den Schnitt erreicht. Ob das pädagogisch sinnvoll ist oder nicht, spielt hier zunächst keine Rolle. Er muss beim entsprechenden Schnitt die Eignung bescheinigt bekommen und diese muss -damit ihn die Gymnasien überhaupt aufnehmen - diese dann auch im Zeugnis vermerkt bekommen.
Ich habe wegen dieser Sache (und wegen vieler Rückfragen von Kunden) jetzt insgesamt dreimal mit dem KM telefoniert. Das Ergebnis ist immer dasselbe: hier gibt es keinen Ermessensspielraum, beim Erreichen der Schnitts (egal ob staatlich oder staatlich anerkannt) hat ein Schüler die Eignung und muss diese dann auch im Zeugnis bescheinigt bekommen.
Gruß
Stephan
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