22.07.2010, 20:51
Es ist tatsächlich so, dass in § 60 (3) GSO nur die Tatsache, dass Gesang im Bereich "Klassenunterricht" anzusiedeln ist. Die Gewichtung ist nicht festgelegt. Nachdem das Verhältnis große LNWs : kleine LNWs in Musik am MuG eh nur 1:1 ist, könnte Dein Vorschlag zur Ansiedelung der Gewichtung sehr hilfreich sein.
Jetzt aber noch gleich eine weitere Frage aus diesem §60:
In (4) ist die Möglichkeit, außerunterrichtliche Aktivitäten etc. in die "Jahresfortgangsnote" einfließen zu lassen. Wir leisten uns da den Luxus, bis zu 3 Zehntel von der Gesamtdurchschnittsnote abziehen zu lassen. Wie könnten wir das umsetzen ? Vielleicht dadurch dass, wir den "pädagogischen Spielraum" zwischen ,2 und ,8 festlegen und in der Begründung diesen "Chorbonus" anführen?
Viele Grüße,
Roland
Jetzt aber noch gleich eine weitere Frage aus diesem §60:
In (4) ist die Möglichkeit, außerunterrichtliche Aktivitäten etc. in die "Jahresfortgangsnote" einfließen zu lassen. Wir leisten uns da den Luxus, bis zu 3 Zehntel von der Gesamtdurchschnittsnote abziehen zu lassen. Wie könnten wir das umsetzen ? Vielleicht dadurch dass, wir den "pädagogischen Spielraum" zwischen ,2 und ,8 festlegen und in der Begründung diesen "Chorbonus" anführen?
Viele Grüße,
Roland