13.07.2010, 19:58
Jein. Ob ein Schüler Notenschutz genießt richtet sich nicht danach, ob er LRS oder Legasthenie hat, sondern vielmehr, ob im zum Attest gehörigen Gutachten eine gesonderte Notenberechnung empfohlen wird oder nicht. Wird sie empfohlen, ist im NM der Haken "Legasthenieberechnung" zu setzen, wenn nicht, eben nicht. Nach den mir von verschiedenen Legasthenie-Beauftragten zugeschickten Unterlagen liegt diese Entscheidung also nicht im Ermessen der Schule, sondern wird quasi per Attest gefordert.
Willst du dich an höhere Stelle wenden oder soll ich das klären lassen?
Gruß
Stephan
Willst du dich an höhere Stelle wenden oder soll ich das klären lassen?
Gruß
Stephan
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